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Geldwäschegesetz

Seit 2012 gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz, welches Immobilienmaklern spezielle Pflichten auferlegt.

Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 GwG:

Der Gesetzgeber hat uns als Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 14 GwG bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu ermitteln.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich, Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) mittels einer Kopie Ihres Personalausweises festzuhalten.

Bei juristischen Personen und Firmen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie um Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen!

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